Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens. Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Ordnungswesen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 208

    E-Mail: Ordnungswesen@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben.
    • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben.
    • Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ("Fahrzeugschein").
    • Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Die Jahresgebühr für den Regierungsbezirk Münster beträgt 90,00 €. 

    Für jeden weiteren Regierungsbezirk wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 € fällig. 

    Für ganz NRW wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 290,00 € fällig. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de