Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Handwerksbetriebe, die regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Damit können sie in den Städten und Gemeinden des Rhein-Erft-Kreises in bestimmten Bereichen parken. Es kann auch nur für den Rhein-Erft-Kreis eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Antrag ist bei dem Ordnungsamt der Stadtverwaltung zu stellen, in der sich der Betriebssitz befindet.
Antragsteller mit Hauptsitz außerhalb des Geltungsbereiches stellen den Antrag bei der Behörde, in deren Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Diese Ausnahmegenehmigung berechtigt zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen
(Zeichen 286/290 StVO) - Parken auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- Parken auf Bewohnerparkplätzen
Antragsberechtigt sind Handwerker, die bei der zuständigen Handwerkskammer registriert sind und ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage 1 zur Handwerksordnung), zulassungsfreies Handwerk (Anlage B 1 zur Handwerksordnung) oder handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B 2 zur Handwerksordnung) ausüben und
- regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes durchführen
- ein Geschäftsfahrzeug einsetzen, dass sich für Materialtransporte und als Werkstattfahrzeug bzw. für Dienstleistungen eignet. Das Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mir deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
- Andere Betriebe können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erhalten, wenn sie vergleichbare Tätigkeiten ausüben und hierfür entsprechende Fahrzeuge einsetzen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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