Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Alsdorf

    Beschreibung

    Hinweise für Alsdorf

    Zur Erleichterung der Parkplatzsuche besteht für bestimmte Gewerbebetriebe und soziale Dienste die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung mit entsprechendem Parkausweis zu beantragen. Anspruchsberechtigt sind neben karitativen Organisationen sowie Alten- und Pflegediensten auch Handwerksbetriebe der Anlagen A oder B der Handwerksordnung und auch sonstige Betriebe, die vergleichbare Tätigkeiten erbringen, und dabei zum Zweck von Reparatur- und Montagearbeiten spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres/umfangreiches Material transportieren müssen.

    Mit der Genehmigung ist es gestattet,

    - im eingeschränkten Haltverbot,

    - auf Bewohnerparkplätzen und

    - ohne Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten

    zu parken, soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten bzw. Pflegedienstleistungen notwendig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    A 32 - Bürger- und Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hubertusstraße 17

    52477 Alsdorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02404 50-274

    Fax: 02404 57999-274

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Alsdorf

    Formulare

    Hinweise für Alsdorf

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Alsdorf

    §46 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung

    sog. "Handwerkererlass" des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Alsdorf

    Kosten

    Hinweise für Alsdorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Alsdorf

    Wenn der Parkausweis abwechselnd in unterschiedlichen Fahrzeugen eingesetzt werden soll, können bei der Antragstellung pro Genehmigung bis zu 5 Fahrzeuge (amtliches Kennzeichen) angegeben werden. Die Gebührenhöhe ändert sich dadurch nicht.

    Der Parkausweis darf bei Gewerbebetrieben nur in Fahrzeugen zur Anwendung kommen, die zum Transport von schwerem oder umfangreichem Material bzw. Werkzeug geeignet sind. Alle Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein!

    Der Parkausweis berechtigt nicht zum Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich!

    Bei der Stadt Alsdorf kann der Antrag nur gestellt werden, wenn der Gewerbebetrieb bzw. Pflegedienst auch in Alsdorf seinen Betriebssitz hat oder hier seine Tätigkeit ausübt. Gewerbebetriebe müssen bei der Antragstellung eine Fotokopie der Handwerkskarte (erhältlich bei der Handwerkskammer) vorlegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Alsdorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de