Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung für Betriebe

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Handwerkerparkausweis ist eine Ausnahmegenehmigung für Handwerksbetriebe zum Parken von Werkstattfahrzeugen im eingeschränkten Halteverbot, zum gebührenfreien Parken in Parkzonen mit Parkscheinautomaten auf öffentlichen Straßen oder Parkscheibenregelungen oder Bewohnerparkplätzen.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    • Antrag Handwerkerparkausweis (siehe Downloads)
    • Kopie der Fahrzeugscheine/ Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
    • Kopie der Gewerbeanmeldung
    • Fotos der Service-/ Werkstattfahrzeuge, auf dem das amtliche Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich

    Formulare

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Erteilung eines Handwerkerparkausweises gilt nur für Service- und Werkstattfahrzeuge von Betrieben die Reparatur- oder Montagearbeiten ausführen. Dem Service- und Werkstattfahrzeug muss ein festes Kennzeichen zugeordnet sein, es muss feste Einbauten haben, schweres Werkzeug oder Material transportieren und mit einem Firmenaufdruck von mindestens DINA A4 an zwei Seiten versehen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Der Antragsberechtigte richtet seinen Antrag mit dem entsprechenden Antragsformular an die zuständige örtliche Behörde, in dem er seinen Betriebssitz hat. Die o.g. Unterlagen sind beizufügen.

    Fristen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Ausnahmegenehmigung zum Parken für Handwerker ist ein Jahr gültig und gilt nur während der allgemeinen Geschäftszeiten von Montags- Samstags von 7:00 bis 20:00 Uhr.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    mindestens 7 Werktage

    Kosten

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Von der Parkerleichterung darf nur Gebrauch gemacht werden, wenn zur Verrichtung des Gewerkes in zumutbarer Entfernung keine frei verfügbaren Parkflächen vorhanden sind.

    Der Parkausweis berechtigt ein Fahrzeug zum Parken im eingeschränkten Halteverbot, Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen entlang der öffentlichen Straßen ohne Entrichtung der Parkgebühr und ohne Beachtung der Höchstparkdauer, Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und Parken auf Bewohnerparkplätzen. Ausgenommen sind privatrechtliche Parkplatzanlagen - hier gilt die Parkerleichterung nicht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de