Straßenschaden Beseitigung
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Antrag sowie Lageplan des Aufbruches
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Hinweise für Heinsberg
Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
Hinweise für Heinsberg
Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.
Fristen
Hinweise für Heinsberg
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Heinsberg
Kosten
Hinweise für Heinsberg
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg