Straßenschaden Beseitigung

    Straßenschaden Beseitigung

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Für Aufgrabung der öffentlichen Verkehrsfläche (Versorgungsanschlüsse, Bordsteinabsenkung, Plasterung Gehweg, etc.) ist nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) eine "Genehmigung zum Aufgraben öffentlicher Straßen, Wege und Plätze" (Aufbruchgenehmigung) durch das Amt für Stadtgrün und Baubetrieb der Stadt Heinsberg in dessen Funktion als Straßenbaulastträger erforderlich. Die Aufgrabungsbestimmungen der Stadt Heinsberg sind zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt für Stadtgrün und Baubetrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Borsigstraße 16 b

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Antrag sowie Lageplan des Aufbruches

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Die Arbeiten dürfen nur durch ein eingetragenes Tiefbauunternehmen durchgeführt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Nach der Antragstellung erfolgt die Genehmigung der Stadt Heinsberg. Nach Beendigung der Arbeiten wird eine Abnahme nach VOB vorgenommen.

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de