Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung
Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Witten
Sie können kostenfei für Ihr Kind schriftlich beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sorgeberechtigt sind und das Kind sich in Ihrer Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich; es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beistandschaft schon vor Geburt des Kindes beantragen. Als Beistand vertreten wir ihr Kind als gesetzlicher Vertreter (auch vor Gericht). bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft bei der Regelung und Festsetzungdes Unterhaltsanspruches und bei der Beitreibung des Unterhaltes (auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Wir empfehlen, tel. einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Witten
Welche Unterlagen Sie benötigen, wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.
Formulare
Hinweise für Witten
Voraussetzungen
Hinweise für Witten
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Witten
Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Witten
Die Beistandschaft
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022