Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Sie können kostenfei für Ihr Kind schriftlich beim Jugendamt die Einrichtung einer Beistandschaft für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung der Unterhaltsansprüche beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie sorgeberechtigt sind und das Kind sich in Ihrer Obhut befindet. Durch die Beistandschaft wird Ihre elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Eine Beendigung der Beistandschaft ist jederzeit möglich; es genügt eine kurze schriftliche Mitteilung. Die Beistandschaft endet spätestens mit der Volljährigkeit des Kindes. Sie können die Beistandschaft schon vor Geburt des Kindes beantragen. Als Beistand vertreten wir ihr Kind als gesetzlicher Vertreter (auch vor Gericht). bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft bei der Regelung und Festsetzungdes Unterhaltsanspruches und bei der Beitreibung des Unterhaltes (auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen). Wir empfehlen, tel. einen Beratungstermin zu vereinbaren.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    51.1.1 Sachgebiet Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 16

    58452 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    50 Unterhaltsforderungen / Kostenersatz / SGB XII sonstiges

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    51.1.1.1 Beistandschaften

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Witten

    Welche Unterlagen Sie benötigen, wird im Beratungsgespräch mitgeteilt.

    Formulare

    Hinweise für Witten

    Voraussetzungen

    Hinweise für Witten

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Witten

    Sozialgesetzbuch (SGB) Teil VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Witten

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Witten

    Kosten

    Hinweise für Witten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Witten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Witten

    Die Beistandschaft

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de