Beurkundungen: Unterhalt
Hinweise für Rhede
Wir beraten Sie gerne rund um das Thema Unterhalt.
Beschreibung
Hinweise für Rhede
Unterhalt für minderjährige Kinder
Wir beraten Sie als betreuenden Elternteil in Unterhaltsangelegenheiten Ihres Kindes.
Wir berechnen und beurkunden den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes.
Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Anspruch Ihres Kindes nicht anerkennen will, vertreten wir Ihr Kind als Beistand vor Gericht im Unterhaltsprozess.
Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr (Unterhalt für junge Volljährige).
Wir beraten und unterstützen Sie, als betreuenden Elternteil, hinsichtlich Ihrer eigenen Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
Unterhalt für volljährige Kinder
Wir beraten und unterstützen Sie als junge/n Erwachsene/n in Unterhaltsangelegenheiten bis zum 21. Lebensjahr.
Wir berechnen und beurkunden Ihren Unterhaltsanspruch.
Wir unterstützen Sie ggf. durch Formulierung und Erstellung von Schriftsätzen.
Ansprechpersonen
Die für Ihren Wohnort zuständige Ansprechperson finden Sie in dieser Liste:
Isselburg, Legden, Südlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 08.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Vreden
telefon. Sprechzeiten: montags 8.30-12.00 Uhr / mittwochs bis freitags 8:30-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Raesfeld, Stadtlohn
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Heiden, Velen
telefon. Sprechzeiten: montags bis freitags 8:30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Gescher, Heek, Reken
telefon. Sprechzeiten: montags bis donnerstags 8.30-16.00 Uhr / freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Rhede, Schöppingen
telefon. Sprechzeiten: montags und donnerstags 8.30-16.00 Uhr / mittwochs und freitags 8.30-12.30 Uhr und nach Vereinbarung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich Jugend und Familie
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861 681 1467
E-Mail: fb-jugend@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022
Stichwörter
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