Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten
Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Der Fachdienst Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrennt lebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.
Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?
- Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes
- Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes
- Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung
- Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte
- Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
- für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag
Formulare
Hinweise für Düren
Voraussetzungen
- Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
- Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Verfahrensablauf
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Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022