Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Beratung und Unterstützung

    Beratung und Beistandschaft bei Fragen zum Unterhalt durch das Jugendamt erhalten

    Sie sind alleinerziehend und bekommen kein Geld oder zu wenig Geld vom anderen Elternteil für Ihr Kind? Dann können Sie sich beim Jugendamt beraten und unterstützen lassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Düren

    Der Fachdienst Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrennt lebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.

    Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?
    • Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes
    • Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes
    • Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung
    • Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte
    • Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

     

    Weitere Beratungsleistungen der Beistandschaft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Beistandschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 34

    52349 Düren

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 19.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • für eine Beratung: keine Unterlagen erforderlich
    • für eine Beistandschaft: formloser schriftlicher Antrag

    Formulare

    Hinweise für Düren

    Voraussetzungen

    • Sie sind alleinerziehend und Ihr minderjähriges Kind hat Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil oder
    • Sie sind zwischen 18 und 21 Jahre alt und haben selbst Unterhaltsansprüche gegenüber einem Elternteil.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düren

    Verfahrensablauf

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    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düren

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düren

    Weitere Informationen

    Hinweise für Düren

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 14.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de