Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Falls Sie Berufskraftfahrer sind beachten Sie bitte die Regelungen zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Hinweise für Klasse-3-Inhaber: Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten beim Umtausch neben der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung und ohne die Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Kontrolluntersuchungen. Mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge bis 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und Züge bis 12 t Zuggesamtgewicht geführt werden. Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Fahrzeugkombinationen/Züge über 12 t) erhalten bleiben, muss dies beim Umtausch besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (beschränkt, durch Schlüsselnummer 79) bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres erteilt. Zur Verlängerung sind für diese Fahrerlaubnisklasse alle 5 Jahre ärztliche und augenärztliche Kontrolluntersuchungen vorzulegen (Siehe hierzu die Information zur Verlängerung der Klassen C1, C1E, C und CE). Hinweise für Klasse-2-Inhaber:Die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 erlischt mit Vollendung des 50. Lebensjahres, ab dann dürfen keine Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht mehr geführt werden. Die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C/CE ist jeweils rechtzeitig vor Ablauf der Frist bei der Kreisverwaltung zu beantragen.Lesen Sie hierzu bitte die Information zur Verlängerung der Klassen C1, C1E, C und CE. Klasse T:Zum 01.01.1999 wurde die Klasse T für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und land- oder forstwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nicht unter Klasse L fallen neu eingeführt. Inhaber der Klasse 3 können die Erteilung der Klasse T beantragen, wenn bei der Antragstellung ein Nachweis über eine berufliche oder private Tätigkeit in einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb vorgelegt wird. Inhaber einer noch gültigen Klasse 2 erhalten die Klasse T automatisch.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    FD 33 - Bürgerbüro Iserlohn

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    Griesenbraucker Str. 6

    58640 Iserlohn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02371 / 966-60

    Fax: 02371 / 966-8700

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

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    Sprache: de

    FD 35 - Bürgerbüro Lüdenscheid

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    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis

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    Hausanschrift

    Heedfelder Str. 45

    58509 Lüdenscheid

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    Telefon Festnetz: 02351 / 966-60

    Fax: 02351 / 6866

    Version

    Technisch geändert am 22.06.2023

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    FD 36 - Verkehrssicherung/-lenkung, Fahrerlaubnis

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    Technisch geändert am 22.06.2023

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    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Bei persönlicher Antragstellung: persönliches Erscheinen gültiger Personalausweis oder Reisepass bisheriger grauer, rosa, DDR- oder EU-Kartenführerschein Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm) Nachweis über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft (nur bei einem Antrag auf Klasse T) Bei Führerscheinen vor dem 01.01.1999: Karteikartenabschrift der Behörde, die den bisherigen Führerschein ausgestellt hat, wenn die Fahrerlaubnis nicht im Märkischen Kreis erworben wurde. Möglichst per Fax oder E-Mail an das jeweilige Bürgerbüro: Bürgerbüro Lüdenscheid 02351 / 966 6277; KKA-LD@maerkischer-kreis.deBürgerbüro Iserlohn 02371 / 966 8667; KKA-IS@maerkischer-kreis.de

    Formulare

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Märkischer Kreis

    4-6 Wochen (je nach Auslastung bei der Bundesdruckerei GmbH) Persönliche Antragstellung nur mit vorheriger Terminvereinbarung!

    Kosten

    Hinweise für Märkischer Kreis

    30,40 Euro Im Einzelfall können weitere Gebühren hinzukommen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Märkischer Kreis

    Fahrerlaubniswesen Bürgerbüro Lüdenscheid - Information nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung Dateigröße: 30,9 Kilobytes

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de