Ausländische Fahrerlaubnisse (auch Umtausch EU/EWR Fahrerlaubnisse)
Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Ausländische EU/EWR-Fahrerlaubnisse
Die Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag, die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein.
Sollten Sie einen Termin vereinbart haben, dient dieser lediglich zur Umschreibung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer vorläufigen Fahrberechtigung, mit dieser man Fahrzeuge lediglich in Deutschland führen darf!
Ausländische Fahrerlaubnisse (außerhalb EU/EWR)
Die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten nur in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung beantragen. Dort wird der Antrag zur Umschreibung aufgenommen.
Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Antragstellung bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.
Wenn Sie eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.
Wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis in der im Merkblatt genannten Anlage 11 aufgeführt ist, benötigen Sie die u. g. Unterlagen ggf. nicht.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Führerscheinstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340
E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Borken
EU/EWR-Fahrerlaubnis
gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles biometrisches Passfoto in ausgedruckter Form
ausländischer Führerschein (per Post reicht die Kopie!)
Fahrerlaubnis NON-EU
Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)
aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)
Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
1. Hilfe-Bescheinigung
Angabe der ausbildenden Fahrschule
Der Antrag wird in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung aufgenommen.
Formulare
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Borken
Verfahrensablauf
Hinweise für Borken
Fristen
Hinweise für Borken
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Borken
Kosten
Hinweise für Borken
Die Kosten betragen zwischen 31,20 € und 68,90 € und werden in Borken bei Antragstellung berechnet.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Borken
Weitere Informationen
Hinweise für Borken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023