Fahrerlaubnis Umschreibung aus der EU und dem EWR

    Ausländische Fahrerlaubnisse (auch Umtausch EU/EWR Fahrerlaubnisse)

    Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes und sind nach Deutschland gezogen? Dann müssen Sie Ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen, wenn eine Verlängerung ansteht.

    Beschreibung

    Hinweise für Borken

    Ausländische EU/EWR-Fahrerlaubnisse

    Die Umschreibung Ihrer ausländischen EU/EWR-Fahrerlaubnis können Sie können Sie wahlweise als Antrag per Post  an die Führerscheinstelle in Borken senden oder in den Briefkasten (auch in Ahaus und Bocholt möglich) einwerfen. Die erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Antrag, die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen. Bitte beachten Sie, die Unterlagen nicht persönlich abzugeben, da der Zutritt ohne Termin nicht gestattet ist. Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Abholung des Führerscheins bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein.

    Sollten Sie einen Termin vereinbart haben, dient dieser lediglich zur Umschreibung der Fahrerlaubnis in Verbindung mit einer vorläufigen Fahrberechtigung, mit dieser man Fahrzeuge lediglich in Deutschland führen darf!

    Ausländische Fahrerlaubnisse (außerhalb EU/EWR)

    Die Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis können Sie ausschließlich persönlich während der Öffnungszeiten nur in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung  beantragen. Dort wird der Antrag zur Umschreibung aufgenommen.

    Die erforderliche Gebühr zahlen Sie bei Antragstellung bar oder mit EC-Karte am Kassenautomaten ein. Alle erforderlichen Unterlagen müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden.

    Wenn Sie eine Fahrschule außerhalb des Kreises Borken gewählt haben, müssen Sie Ihre Auswahl schriftlich begründen. Antragsteller/innen mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der EU, müssen die „Erklärung zum Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ (siehe Download & Formulare) beifügen.

    Wenn Ihre ausländische Fahrerlaubnis in der im Merkblatt genannten Anlage 11 aufgeführt ist, benötigen Sie die u. g. Unterlagen ggf. nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2861/681 1340

    E-Mail: fahrerlaubnis@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Borken

    EU/EWR-Fahrerlaubnis
    • gültiger Ausweis (z. B. Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • aktuelles biometrisches Passfoto in ausgedruckter Form

    • ausländischer Führerschein (per Post reicht die Kopie!)

    Fahrerlaubnis NON-EU
    • Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel, etc.)

    • aktuelles (max. 1 Jahr alt) biometrisches Passfoto (bitte ausgedruckt mitbringen)

    • Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

    • 1. Hilfe-Bescheinigung

    • Angabe der ausbildenden Fahrschule

    Der Antrag wird in der Führerscheinstelle in Borken nach Terminvereinbarung aufgenommen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine Fahrerlaubnis aus einem EU- oder einem EWR-Staat.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Borken

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Borken

    Fristen

    Hinweise für Borken

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Borken

    Kosten

    Hinweise für Borken

    Die Kosten betragen zwischen 31,20 € und 68,90 € und werden in Borken bei Antragstellung berechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Borken

    Weitere Informationen

    Hinweise für Borken

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 18.04.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de