Tierschutzbeauftragte
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Sicherstellung der artgerechten Haltung und damit des Wohlbefindens der Tiere.
Der Mensch trägt Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und muss dessen Leben und Wohlbefinden schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leider oder Schäden zufügen. Wer ein Tier hält oder betreut, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. (§ 1 ff Tierschutzgesetz)
Die amtstierärztliche Überwachung im Bereich Tierschutz umfasst sowohl gewerbliche als auch alle privaten Tierhaltungen. In den gewerbsmäßigen Tierhaltungen, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis gem. § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen, werden regelmäßig unangemeldete Kontrollen durchgeführt. Landwirtschaftliche Tierhaltungen werden hinsichtlich Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen überprüft. Ebenso unterliegt der gewerbliche Transport von Tieren durch Viehhändler und Spediteure der amtstierärztlichen Überwachung.
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit stellt die Beratung von Tierhaltern bezüglich Unterbringung und Versorgung von Tieren der unterschiedlichsten Art dar.
Bürger können Missstände anzeigen, wenn sie die Haltung von Tieren für tierschutzwidrig halten. Hierzu sind möglichst genaue Informationen über Tierart, Tierzahl, Tierhalter, Ort und Missstände anzugeben.
Im Bürger-Informations-System oder rechts verlinkt erhalten Sie weiterführende Informationen zur Tierhaltung folgender Tiere:
- Bienen
- Fische in Fischteichen
- Geflügel
- Hunde
- Katzen
- Papageien / Sittiche
- Pferde
- Rinder
- Schafe / Ziegen
- Schweine
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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