Bürgerentscheid Durchführung nach erfolgreichem Bürgerbegehren

    Bürgerbegehren/Bürgerentscheid

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Das Bürgerbegehren ist eine in § 26 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gesetzlich geregelte Möglichkeit der unmittelbaren kommunalpolitischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbehörde ist die zentrale Anlaufstelle zur Information über die rechtlichen Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Wirkungen eines Bürgerbegehrens.

    Sofern der Rat der Stadt ein zulässiges Bürgerbegehren nicht im Sinne der beantragenden Bürgerinnen und Bürger entscheidet, findet ein Bürgerentscheid statt. Die Wahlbehörde führt diese allgemeine Abstimmung über eine bestimmte Frage entsprechend einer Wahl durch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement und Wahlamt 101.31

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Falls Sie bereits über einen Entwurf des Bürgerbegehrens verfügen, sollten Sie diesen spätestens zum Beratungsgesprächs mitbringen.

    Formulare

    Hinweise für Wuppertal

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Wuppertal

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Wahlbehörde berät Sie kostenlos. Sollten Sie ein Bürgerbegehren starten, müssen Sie möglicherweise mit selbst zu tragenden Kosten rechnen. Nähere Hinweise hierzu gibt es bei der Wahlbehörde.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Bitte vereinbaren Sie mit der Wahlbehörde am besten einen Termin, damit ein Beratungsgespräch über das geplante Bürgerbegehren vorbereitet werden kann.

    Lassen Sie sich am besten den Verfahrensablauf und die Wirkungen eines Bürgerbegehrens anlässlich eines Beratungsgesprächs erläutern. Eventuell können die Bürgerinnen und Bürger im Anschluss an ein rechtlich zulässiges Bürgerbegehren durch einen Bürgerentscheid an Stelle des Stadtrates bzw. einer Bezirksvertretung selbst über eine kommunalpolitische Frage entscheiden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de