Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Personen mit eigenem Haushalt, die ihren Haushalt nicht weiterführen können und auch kein Angehöriger vorhanden ist, der diese Aufgabe übernehmen kann, kann Hilfe zur Weiterführung des Haushalts gewährt werden, sofern nicht bereits gleiche Leistungen von einem vorrangigen Leistungsträger (Krankenkasse/ Pflegekasse) übernommen werden. Die Hilfe umfasst die Übernahme der Kosten der persönlichen Betreuung von Angehörigen sowie für sonstige zur Weiterführung des Haushalts erforderliche Tätigkeiten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Nachweise über sämtliche Einkünfte und Belastungen (z.B. Miete, Rente), evtl. Ablehnungsbescheide vorrangiger Leistungsträger (Krankenkasse/Pflegekasse), MDK-Gutachten.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen