Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Umtausch

    Institutionenkarte (SMC-B) im Gesundheitswesen umtauschen

    Wenn Sie die Institutionenkarte (SMC-B) Ihres Instituts bei einem Defekt umtauschen möchten, müssen Sie sich an Ihren Vertrauensdiensteanbieter wenden.

    Beschreibung

    Der Institutionsausweis (SMC-B) ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Ihren Institutionsausweis (SMC-B) können Sie nur bei dem Vertrauensdiensteanbieter umtauschen, von dem Sie die Karte erhalten haben. Bitte nutzen Sie für den Umtausch das Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters auf dessen Internetseite.

    Ansprechpartner

    Für Reg.-Bez. Münster (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: beim Vertauensdiensteanbieter

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Institutionenkarte (SMC-B) wurde herausgegeben
    • Defekte Institutionenkarte (SMC-B)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 340 Sozialgesetzbuch V (SGB V)

    Verfahrensablauf

    Sie beantragen den Umtausch der SMC-B im Antrags-/Kundenportal Ihres Vertrauensdiensteanbieters, von dem Sie die Karte erhalten haben. Von diesem erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahrensablauf. Der Ablauf kann je nach Anbieter variieren.

    Fristen

    Während der Gültigkeitsdauer der SMC-B

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit vier Wochen.

    Kosten

    Die Kosten werden vom Vertrauensdiensteanbieter festgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 26.09.2022

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de