Schulfremdenprüfung Abnahme

    Prüfung zum Nachholen oder Erlangen eines Abschlusses oder einer Berechtigung ablegen

    Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss. Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

    Beschreibung

    Wenn Sie die Schule ohne Abschluss verlassen haben, einen höheren Bildungsabschluss erreichen möchten, für den Erwerb eines Abschlusses oder einer Berechtigung eine Feststellungsprüfung ablegen möchten oder aktuell eine Ergänzungsschule besuchen, können Sie durch die Schulfremdenprüfung Bildungsabschlüsse oder Berechtigungen erwerben, wobei - außer bei Ergänzungsschulen - hierfür i. d. R. eine selbstständige Vorbereitung auf die Prüfung erfolgen muss.

    Nach erfolgter Zulassung durch die zuständige Bezirksregierung erfolgen die schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. die praktischen Prüfungen an dafür festgelegten Schulen.

    Ansprechpartner

    Für Nordrhein-Westfalen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • jeweiliger Antrag
    • abhängig vom angestrebten Abschluss ggf. weitere Unterlagen, z. B. ausführliche Studienberichte in allen acht Prüfungsfächern der Externenabiturprüfung
    • Zulassungsbescheid
    • Personalausweis oder Aufenthaltserlaubnis
    • ggf. Zeugnisse im Original

    Voraussetzungen

    • positiver Zulassungsbescheid
    • sofern Gebühren für die Zulassung anfallen, wurden diese entrichtet

    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 51 und 52 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG)

    Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I (PO-Externe-S I)

    Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I -APO-S I)

    Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A), APO-GOSt

    Allgemeine Externen-Prüfungsordnung für Bildungsgänge des Berufskollegs (Externen-Prüfungsordnung Berufskolleg -PO-Externe-BK)

    Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg -APO-BK)

    Richtlinie für die Sprachprüfung (Feststellungsprüfung) an Stelle von Pflichtfremdsprachen oder Wahlpflichtfremdsprachen (BASS 13-61 Nr. 1)

    Verfahrensablauf

    • Durchführung der schriftlichen und mündlichen Prüfungen sowie ggf. der praktischen Prüfungen
    • Korrektur und Bewertung der Prüfungen
    • Beratung und Entscheidung über die Zuerkennung eines Abschlusses bzw. einer Berechtigung
    • Ausstellen des Zeugnisses oder einer Bescheinigung

    Fristen

    Die Durchführung der Prüfungen findet in der Regel im Zeitraum April bis Juni statt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Durchführung der Externenprüfung (Schulfremdenprüfung) benötigt in der Regel 3 bis 5 Monate.

    Kosten

    ggf. Zulassungsgebühren

    Weitere Informationen

    Externenprüfungen https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/e/externenpruefung_schulabschluss/index.php https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulrecht-verwaltung/externenpruefung-zum-erwerb-des-hauptschulabschlusses https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/haupt-und-realschulen/externenpruefung-realschule-mittlerer-schulabschluss https://www.brd.nrw.de/themen/schule-bildung/schulformen/gymnasien-abitur-zweiter-bildungsweg/externe-abiturpruefung https://www.bezreg-detmold.nrw.de/wir-ueber-uns/organisationsstruktur/abteilung-4/dezernat-48/schulrecht/externenpruefung https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/48/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/45/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung04/43/externenpruefung/index.html https://www.bezreg-muenster.de/de/schule_und_bildung/schulrecht_schulorganisation_abschluesse_sprachen/externenpruefungen/index.html Sprachfeststellungsprüfungen https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/unterricht/lernbereiche-und-unterrichtsfaecher/fragen-und-antworten-zur

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de