Registrierung von Lebensmittelbetrieben
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Für Betriebe, die Lebensmittel, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände herstellen, verarbeiten oder mit ihnen handeln, bestehen besondere Registrierungs- und Zulassungspflichten. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfasst alle Lebensmittelbetriebe im Oberbergischen Kreis in einer Datenbank. Damit das Register stets auf einem aktuellen Stand ist, müssen wichtige Veränderungen wie z. B. Adressänderungen, Änderungen der Verantwortlichkeiten oder bei den Tätigkeiten sowie Betriebsschließungen ebenfalls gemeldet werden.
Landwirte, die Tiere halten, die der Lebensmittelgewinnung dienen oder die Pflanzen anbauen, die der Lebensmittelgewinnung dienen, sind ebenfalls Lebensmittelunternehmer und als solche registrierungspflichtig.
Zur Zulassung verpflichtet sind nach dem neuen Lebensmittelhygienerecht grundsätzlich alle Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs (wie z. B. Fleisch, Milch oder Eier) herstellen oder behandeln. Dies gilt für handwerklich strukturierte Betriebe, wie kleine selbstschlachtende Metzgereien und Direktvermarkter, für die bislang nur eine Registrierungspflicht bestand, genauso wie für Großküchen und Kantinen, die mehr als 1/3 ihrer Produktion außer Haus liefern und den Großhandel.
Ein zulassungspflichtiger Betrieb darf seine Tätigkeit aufnehmen, wenn die zuständige Behörde eine Zulassung erteilt hat. Der Betreiber hat nachzuweisen, dass er die einschlägigen Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 und Nr. 853/2004 sowie andere einschlägige Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllt.
Die Vorschriften können über die Seite des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eingesehen werden (siehe rechte Spalte).
Informationen zum Zulassungsverfahren sowie Anlagen zum Antrag bekommt man auf der Internetseite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen unter der Rubrik Verbraucherschutz - Lebensmittelsicherheit - Zulassungen/ Genehmigungen (siehe rechte Spalte).
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Ansprechpartner
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen