Emissionskataster Auskunft
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) gibt allen Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Dieser Anspruch erstreckt sich auf alle bei den zuständigen Behörden vorliegenden und für sie bereitgehaltenen Informationen über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume. Zudem beinhaltet die Informationspflicht Auskunft über sämtliche Tätigkeiten, von denen Belästigungen oder Belastungen der vorgenannten Umweltmedien ausgehen können als auch über Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche.
Beispiele:
- Informationen über Produktkapazitäten
- Informationen über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
- Informationen über die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen
Das Umweltinformationsgesetz enthält aber auch Regelungen zum Ausschluss bzw. zu Beschränkungen des Anspruchs auf Zur-Verfügung-Stellung von Informationen zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Der Anspruch auf Information setzt einen ausreichend bestimmten Antrag voraus. Er kann formlos gestellt werden.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Auskunft ist gebührenpflichtig.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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