Emissionskataster Auskunft

    Emissionskataster Auskunft

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) gibt allen Bürgerinnen und Bürgern einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Dieser Anspruch erstreckt sich auf alle bei den zuständigen Behörden vorliegenden und für sie bereitgehaltenen Informationen über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume. Zudem beinhaltet die Informationspflicht Auskunft über sämtliche Tätigkeiten, von denen Belästigungen oder Belastungen der vorgenannten Umweltmedien ausgehen können als auch über Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche.

    Beispiele:

    • Informationen über Produktkapazitäten
    • Informationen über immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
    • Informationen über die Ergebnisse der kontinuierlichen Emissionsmessungen

    Das Umweltinformationsgesetz enthält aber auch Regelungen zum Ausschluss bzw. zu Beschränkungen des Anspruchs auf Zur-Verfügung-Stellung von Informationen zum Schutz öffentlicher oder privater Belange.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Wasser und Boden

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Der Anspruch auf Information setzt einen ausreichend bestimmten Antrag voraus. Er kann formlos gestellt werden.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    • Umweltinformationsgesetz (UIG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I S. 1643), das zuletzt durch Artikel 2 Abs. 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) geändert worden ist
    • Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) vom 29. März 2007, das zuletzt durch das Gesetz zur Änderung des Umweltinformationsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 08. Juli 2016 geändert worden ist  

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de