Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Hinweise für Witten

    Denkmäler vermitteln die Geschichte einer Stadt und die Lebensweisen der Menschen früherer Generationen an die nachfolgenden Generationen. In den wichtigsten Bauwerken einer Stadt ist die Seele, ihr Wesen, die Idee ihrer Gründung enthalten. Sie prägen das Bewusstsein der Menschen. Deshalb müssen Baudenkmäler erhalten bleiben und in die aktuelle Stadtentwicklungsplanung eingebunden sein. In der Präsentation "Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege" können Sie einen Streifzug durch die Charakteristika der Stadt Witten unternehmen und die wichtigsten Zukunftsprojekte einer aktiven Denkmalpflege im Rahmen der Stadtentwicklungsplanung kennen lernen. Die Rolle des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege Eine besondere Würdigung erfahren Denkmäler beim jährlichen "Tag des offenen Denkmals". Was 1984 in Frankreich begann wurde 1993 erstmals in Deutschland gefeiert.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    61 Denkmalschutz, Städtebauliche Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Annenstraße 113

    58453 Witten

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de