Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 681 100

    E-Mail: info@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Borken

    Adresse

    Hausanschrift

    Burloer Straße 93

    46325 Borken

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02861 681 100

    E-Mail: info@kreis-borken.de

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de