Nachforschung zum Entdecken von Denkmalen Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger

    Genehmigung für Sondengänger, die nach Bodendenkmälern/historischen metallischen Gegenständen wie beispielsweise Münzen suchen.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Die Untere Denkmalbehörde trifft ihre Entscheidung nach Anhörung des zuständigen Fachamtes beim Landschaftsverband Rheinland. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt mit der Unteren Denkmalbehörde aufzunehmen, damit die Planungen möglichst von Beginn an abgestimmt werden und nicht im späteren Verlauf Schwierigkeiten auftauchen. Dies gilt auch bei äußeren Veränderungen an Gebäuden, die im Denkmalbereich Zons (Altstadt) liegen, aber kein eingetragenes Einzeldenkmal sind.

    Bei Bodendenkmälern ist nach dem Denkmalschutzgesetz NRW ebenso eine Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde für Veränderungen jeglicher Art - auch in der Nutzung der Flächen - erforderlich. Ähnlich wie bei Baudenkmälern schließt dies die engere Umgebung des Bodendenkmals ein, wenn sich Veränderungen dort auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Bodendenkmals auswirken können. Als Bodendenkmäler gelten auch "vermutete Bodendenkmäler", für deren Vorhandensein konkrete, wissenschaftlich begründete Anhaltspunkte vorliegen.

    In der Dormagener Innenstadt gehören weite Bereiche zur Kern- oder Pufferzone des UNESCO-Welterbes Niedergermanischer Limes. Dort sind tiefere Eingriffe ins Erdreich ebenfalls erlaubnispflichtig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Rhein-Kreis Neuss

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindenstraße 10

    41515 Grevenbroich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02181 601 6120

    Fax: 02181 601 86120

    E-Mail: denkmal@rhein-kreis-neuss.de

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Repräsentationen und Denkmalschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag 

    Karte des beantragten Suchgebiets 

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige obere Denkmalbehörde oder den Onlinedienst. 

    Voraussetzungen

    Zum Auffinden von historischen metallischen Gegenständen benötigen Sie als Sondengänger eine Genehmigung. Diesbezüglich müssen Sie einen Antrag stellen. Bitte wenden Sie sich an die obere Denkmalschutzbehörde oder das zuständige Amt für Bodendenkmalpflege. 

    Rechtsgrundlage(n)

    § 15 Abs. 1 Nr. 1 DenkmalschutzG NRW

    Verfahrensablauf

    Nach Ihrer Antragstellung erfolgt die Prüfung durch das zuständige Denkmalamt. Die Bescheinigung führen Sie als Sondergänger mit. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    EUR 75

    Weitere Informationen

    https://bodendenkmalpflege.lvr.de/de/bodendenkmal/private_suche/sondengaengerei_und_archaeologie.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 14.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de