Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

    Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

    Hinweise für Sankt Augustin

    Beschreibung

    Hinweise für Sankt Augustin

    Bei der Geburt eines nichtehelichen Kindes einer minderjährigen Mutter wird das Jugendamt Kraft Gesetzes Amtsvormund des Kindes. Die Vormundschaft endet durch Volljährigkeit der Mutter.

    Das Jugendamt kann auch zum Vormund/Pfleger bestellt werden, wenn Eltern das Sorgerecht für ein Kind ganz oder teilweise entzogen wird bzw. die Eltern es tatsächlich nicht ausüben können.

    Der Vormund/Pfleger hat dann folgende Aufgaben:

    • Ausübung der Personen- und/oder Vermögenssorge (ggf. nur Teilbereiche hiervon)

    Die Bestellung des Vormundes/Pflegers erfolgt unmittelbar durch das Familiengericht.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Verwaltung der Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53757 Sankt Augustin

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Formulare

    Hinweise für Sankt Augustin

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Sankt Augustin

    § 1791 b Bürgerliches Gesetzbuch
    § 1791 c BGB
    § 1915 ff BGB
    §§ 55 und 56 Sozialgesetzbuch VIII

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Sankt Augustin

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Sankt Augustin

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Sankt Augustin

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Sankt Augustin

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de