Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

    Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Das Jugendamt versucht, zwischen den Eltern zu vermitteln, um ein Umgangsrecht zum Wohle des/der Kindes/r zu ermöglichen.

    Sollte auch durch Vermittlung des Jugendamtes keine Einigung erzielt werden können, kann das Familiengericht von den Eltern eingeschaltet werden. Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechtes entscheiden und seine Ausübung auch gegenüber Dritten näher regeln. Es kann das Umgangsrecht auch einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohle des Kindes erforderlich ist. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dies kann ein Träger der Jugendhilfe, ein Verein oder eine Einzelperson sein.  

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste des Jugendamtes

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Soziale Dienste des Jugendamtes

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Über die Form des Verfahrens werden sie in einem persönlichen Gespräch informiert. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de