Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)

    Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)

    Beschreibung

    nicht angegeben

    Ansprechpartner

    Für Kreis Recklinghausen (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de