Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
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Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen