Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Kreis Rhein-Sieg-Kreis (Nordrhein-Westfalen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen