Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein)
Beschreibung
nicht angegeben
Ansprechpartner
Für Heimbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 Absatz 4 Satz 1 WaffG
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen