Niederschlagswasserbeseitigung
Hinweise für Borken
Niederschlagswasser soll möglichst nicht in Kanälen gesammelt, sondern vor Ort (dezentral) versickert werden.
Beschreibung
Hinweise für Borken
Niederschlagswasser soll möglichst nicht in Kanälen gesammelt, sondern vor Ort (dezentral) versickert werden. Damit soll erreicht werden, dass Niederschlagswasser möglichst ortsnah und nachhaltig dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt wird. Dabei darf jedoch keine Beeinträchtigung der Qualität von Grund- und Oberflächenwasser (z. B. durch Verunreinigungen) herbeigeführt werden.
Bei jeder neuen Bebauung oder Befestigung von Grundstücken ist die Möglichkeit der ortsnahen Beseitigung zu prüfen und wird gegebenenfalls von den Behörden gefordert. Im Regelfall ist diese Prüfung bereits im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen. Im Bebauungsplan werden dann Festsetzungen über die Art der Niederschlagswasserbeseitigung getroffen.
Die Untere Wasserbehörde des Kreises Borken ist für die Erlaubnis zur Beseitigung von Niederschlagswasser im Kreis Borken zuständig. Die Erlaubnisse werden grundsätzlich befristet. Der Zeitraum der Befristung beträgt bis zu 20 Jahre.
Da es sich in aller Regel bei den geplanten Versickerungsanlagen um Einzelfälle handelt, sollte der erforderliche Antragsumfang zuvor mit der Unteren Wasserbehörde des Kreises Borken abgestimmt werden.
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Berechnungsgrundlage für die Verwaltungsgebühr ist der Wert der Gewässerbenutzung, der sich aus der zu beseitigenden Niederschlagswassermenge errechnet. Die Verwaltungsgebühr beträgt 0,1 Prozent des Wertes der Benutzung, mindestens jedoch 200 €.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen