sozialpädagogische Familenhilfe
sozialpädagogische Familenhilfe
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Diese Eingliederungshilfe umfasst sowohl den stationären als auch den teilstationären Bereich.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
Kinder oder Jugendliche, die geistig und/oder körperlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, wenden sich bitte ans Sozialamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
keine
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Über die Form des Verfahrens und das Prozedere der Beantragung werden Sie in einem persönlichen Gespräch informiert.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler