Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Hinweise für Schmallenberg

    Beschreibung

    Hinweise für Schmallenberg

    Adoption Für Kinder, die nicht bei ihren leiblichen Eltern leben können, ist die Adoption eine Möglichkeit, dennoch unter den förderlichen Entwicklungsbedingungen einer Familie aufzuwachsen. Eine Adoption ist jedoch nur dann zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und seine volle Integration in die Adoptivfamilie zu erwarten ist. Viele ungewollt kinderlose Paare sehen in der Adoption eines Kindes eine Chance, eine Familie zu gründen. Allerdings steht der Zahl der Kinder, die zur Adoption freigegeben werden, einer viel größeren Bewerberzahl gegenüber. Die Annahme als Kind erfolgt auf Antrag der Annehmenden durch Beschluss des Vormundschaftsgerichtes. Vor Ausspruch einer Adoption eines Minderjährigen gibt die Adoptionsvermittlungsstelle eine gutachtliche Stellungnahme dazu ab, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und die Entstehung eines Eltern-Kind-Verhältnisses zu erwarten ist. Dies gilt auch für Verwandten- oder Stiefelternadoptionen.Adoptionsvermittlung Die Adoptionsvermittlung obliegt ausschließlich den Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter, der Landesjugendämter und sonstigen zur Adoptionsvermittlung anerkannten Organisationen. Im Vorfeld einer Vermittlung überprüft die Adoptionsvermittlungsstelle die grundsätzliche Eignung von Bewerbern und wählt für jedes konkret zu vermittelnde Kind die am besten geeigneten Adoptiveltern aus. Hinsichtlich der Vermittlung von Kindern aus dem Ausland gelten besondere Verfahrensvorschriften. Auch nach Abschluss des gerichtlichen Adoptionsverfahrens bietet die Adoptionsvermittlungsstelle Beratung und Unterstützung für alle Beteiligten an, z. B. für die leiblichen Eltern im Hinblick auf die Adoptionsfreigabe, für das Kind und seine Adoptiveltern bei der Aufklärung über die Adoption oder bei der wechselseitigen Suche von Adoptierten und ihrer Herkunftsfamilie. Das Kreisjugendamt unterhält gemeinsam mit der Stadt Schmallenberg eine Adoptionsvermittlungsstelle. Nähere Informationen finden Sie hier Ansprechpartner/innen: Hochsauerlandkreis Steinstraße 27 59872 Meschedewww.hochsauerlandkreis.de Frau Barbara Kürpick E-Mail: Barbara.Kuerpick@hochsauerlandkreis.de Telefon: 0291 / 94-1269 Frau Mechthild Tebbe E-Mail: Mechthild.Tebbe@hochsauerlandkreis.de Telefon: 0291 / 94-1268 Frau Sybille Rickes E-Mail: Sybille.Rickes@hochsauerlandkreis.de Telefon: 0291 / 94-1193

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    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterm Werth 1

    57392 Schmallenberg

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    Version

    Technisch geändert am 20.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schmallenberg

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de