Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Beschreibung

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Im Oberbergischen Kreis ist die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle aller Jugendämter zuständig für die Beratung und Vermittlung einer Inlandsadoption.

    Zuständigkeiten Adoptionen

    • Telefon 02261 88-5141
      für Bergneustadt, Gummersbach, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth
       
    Welche Behörde ist sonst noch zuständig?

    Bei Interesse an einer Auslandsadoption können Sie sich ebenfalls an die Adoptionsvermittlungsstelle oder an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft wenden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung

    Adresse

    Hausanschrift

    La Roche-sur-Yon-Straße 18

    51643 Gummersbach

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Formulare

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Fristen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Kosten

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberbergischer Kreis

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de