Adoption eines Kindes in Deutschland, Inlandsadoption
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Beschreibung
Hinweise für Oberbergischer Kreis
Im Oberbergischen Kreis ist die gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle aller Jugendämter zuständig für die Beratung und Vermittlung einer Inlandsadoption.
Zuständigkeiten Adoptionen
- Telefon 02261 88-5141
für Bergneustadt, Gummersbach, Engelskirchen, Hückeswagen, Lindlar, Marienheide, Morsbach, Nümbrecht, Radevormwald, Reichshof, Waldbröl, Wiehl und Wipperfürth
Welche Behörde ist sonst noch zuständig?
Bei Interesse an einer Auslandsadoption können Sie sich ebenfalls an die Adoptionsvermittlungsstelle oder an eine anerkannte Auslandsvermittlungsstelle in freier Trägerschaft wenden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen