eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraums Ausstellung

    eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen

    Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.


    Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.


    Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.

    Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten

    Fax: 02355 84-243

    E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Personalausweis unter 16 Jahren:

    • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
    • Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
    • Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)

    Personalausweis ab 16 Jahren:

    • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
    • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
    • Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist

    Reisepass unter 18 Jahren:

    • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
    • Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
    • Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)   

    Reisepass ab 18 Jahren:

    • 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
    • amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
    • Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie sind

    • mindestens 16 Jahre alt und
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
    • Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Personalausweisgesetz, Passgesetz

    Verfahrensablauf

    Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.

    • Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.

    Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):

    • Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.

    Fristen

    • Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen

    Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen

    Statusabfrage Reisepass / Personalausweis

    https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck

     

     

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
    Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
    Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
    Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de