eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
Wenn Sie Bürgerin oder Bürger der Europäischen Union sind oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, können Sie eine eID-Karte beantragen, um sich online ausweisen zu können.
Beschreibung
Hinweise für Schalksmühle
Möchten Sie einen Personalausweis oder Reisepass beantragen, so müssen Sie zwecks Überprüfung der Identität und Unterschrift sowie Abgabe der Fingerabdrücke (Pflicht bei Reisepässen und Personalausweisen ab dem 6. Lebensjahr) grundsätzlich persönlich erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass die Herstellung der Dokumente einige Zeit in Anspruch nimmt (sh. Bearbeitungsdauer). In Fällen, in denen die normale Lieferzeit eines Personalausweises oder Reisepasses zu lange ist, können Sie einen vorläufigen Personalausweis oder Expressreisepass beantragen.
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Personalausweises / des Reisepasses 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Beide Dokumente können nicht verlängert werden.
Die Ausweispflicht besteht ab dem 16. Lebensjahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Sachgebiet Bürger- und Kundenbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02355 84-0 (Zentrale) oder siehe weitere Ansprechpersonen unten
Fax: 02355 84-243
E-Mail: buergerbuero@schalksmuehle.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis unter 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Personalausweis ab 16 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Reisepass unter 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- Kinderreisepass / Personalausweis zur Identitätsüberprüfung (wenn nicht vorhanden, dann Geburtsurkunde)
- Einverständniserklärung der Eltern. Liegt das Sorgerecht bei nur einem Elternteil, so ist dies nachzuweisen (Bescheinigung des Jugendamtes)
Reisepass ab 18 Jahren:
- 1 biometrisches Lichtbild, max. 6 Monate alt
- amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)
- Geburtsurkunde, wenn kein Ausweis vorhanden ist
Formulare
Hinweise für Schalksmühle
Voraussetzungen
Sie sind
- mindestens 16 Jahre alt und
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates der Europäischen Union oder
- Bürgerin oder Bürger eines anderen Staates des Europäischen Wirtschaftsraums.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweisgesetz, Passgesetz
Verfahrensablauf
Die eID-Karte können Sie persönlich beim Bürgeramt für Ihren Wohnort beantragen.
- Wenden Sie sich an Ihr Bürgeramt und vereinbaren Sie wenn nötig einen Termin.
Wenn Sie Ihre eID-Karte außerhalb von Deutschland beantragen wollen (ab 1. November 2021):
- Wenden Sie sich an das Auswärtige Amt und die Auslandsvertretung in dem Bezirk, in dem Sie wohnen.
Fristen
- Gültigkeit der eID-Karte: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Schalksmühle
Lieferzeit Reisepässe: ca. 8 Wochen
Lieferzeit Personalausweise: ca. 2 - 3 Wochen
Statusabfrage Reisepass / Personalausweis
https://portal.citkomm.de/schalksmuehle/idstatuscheck
Kosten
Hinweise für Schalksmühle
Personalausweis bis 24 Jahre: 22,80 Euro
Personalausweis über 24 Jahren: 37,00 Euro
Reisepass bis 24 Jahre: 37,50 Euro
Reisepass über 24 Jahren: 70,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schalksmühle
Weitere Informationen
Hinweise für Schalksmühle
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 08.01.2021