Vermittlungsakten Einsicht gewähren

    Einsicht in die Adoptionsakte erhalten

    Als adoptierte Person können Sie ab Ihrem 16. Geburtstag selbst Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption nehmen. Es sei denn, die Interessen anderer Betroffener – etwa die Ihrer leiblichen Eltern – stehen der Einsicht entgegen oder überwiegen.

    Beschreibung

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Allgemein gilt die Adoption als ein schwieriges und auch langwieriges Verfahren. Aufgrund gravierender rechtlicher Auswirkungen für die Adoptiveltern sowie für das Kind sind daher einige rechtliche Vorschriften zu beachten. Die grundlegenden Vorschriften sind im Bürgerlichen Gesetzbuch unter der Überschrift "Annahme Minderjähriger" zu finden. Die "normale" Adoption ist jedoch ein überschaubares Verfahren und einfacher als dieses im allgemeinen angenommen wird. Die erste und wichtigste Voraussetzung nennt der § 1741 BGB. "Die Annahme als Kind ist zulässig, wenn sie dem Wohl des Kindes dient und zu erwarten ist, daß zwischen dem Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht."

    Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien als anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle berät und überprüft Paare, die ein Adoptivkind aufnehmen wollen. Über die soziale und rechtliche Bedeutung der Adoption werden interessierte Paare informiert. In einem zweiten Schritt erfolgt eine angemessene Überprüfung der persönlichen Verhältnisse.

    Zu einer wichtigen Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes gehört es, Eltern zu beraten, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ein Kind zur Adoption freizugeben. Die ausführliche Beratung beinhaltet auch Hilfsangebote in Alternative zu diesem Schritt. Familien, die ein Kind mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben, werden durch die Mitarbeiter der Adoptionsvermittlungsstelle beraten und betreut.

    Zuständig:

    Zentrale Adoptionsvermittlungsstelle für Oer-Erkenschwick, Waltrop und Recklinghausen

    Stadt Recklinghausen
    Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
    Frau Ursel Greding
    Tel.: 02361 - 502214

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    45739 Oer-Erkenschwick

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02368 / 691 - 0

    Fax: 02368 / 691 - 286

    E-Mail: Jugendamt@Oer-Erkenschwick.de

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Formulare

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Voraussetzungen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Wenn Sie als adoptierte Person Einsicht in Ihre Vermittlungsakte nehmen wollen, wenden Sie sich direkt an die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle:

    • Vor einem persönlichen Besuch sollten Sie eine telefonische Anfrage stellen und einen Termin vereinbaren.
    • Die zuständige Adoptionsvermittlungsstelle gibt Ihnen und Ihren sorgeberechtigten Eltern, soweit dies im Einzelfall möglich ist, Einsicht in die Akten über die Vermittlung Ihrer Adoption. 
    • Die Fachkräfte informieren Sie über Ihre Herkunft und Lebenssituation, sofern ihnen Informationen dazu vorliegen und dem keine Interessen anderer Personen entgegenstehen.

    Fristen

    Es gibt keine Fristen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Kosten

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oer-Erkenschwick

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 06.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de