Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Hinweise für Soest

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

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    Ansprechpartner

    AG Stadtentwicklung, Umwelt und Geo-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Stadtentwicklung, Umwelt und Geo-Service

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02921 103-3100

    E-Mail: d.franke@soest.de

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Abteilung Stadtentwicklung und Bauordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Windmühlenweg 21

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Formulare

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    Voraussetzungen

    Hinweise für Soest

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Soest
    Hausnummern

    (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen; die Hausnummer muss von der Straße erkennbar und lesbar erhalten werden.

    (2) Die Hausnummer ist unmittelbar neben dem Haupteingang deutlich sichtbar an- zubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grundstückes, und zwar an der dem Haupteingang zunächst liegenden Hauswand anzubringen. Ist ein Vorgarten vorhanden, der das Wohngebäude zur Straße hin verdeckt oder die Hausnummer nicht erkennen lässt, so ist sie an der Einfriedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befestigen, ggfl. separat anzubringen.

    (3) Bei Umnummerierung darf das bisherige Hausnummernschild während einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Es ist mit roter Farbe so durchzustreichen, dass die alte Nummer noch deutlich lesbar bleibt.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Soest

    Fristen

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    Kosten

    Hinweise für Soest

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Soest

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de