Hausnummer Festsetzung
Hinweise für Anröchte
Beschreibung
Hinweise für Anröchte
Vergabeverfahren
Die Vergabe bzw. Änderung von Grundstücksbezeichnungen obliegt dem Bauamt der Gemeinde Anröchte.
Jedem Grundstück mit aufstehendem Gebäude wird eine Hausnummer zugeteilt. Die Hausnummer ist sichtbar anzubringen.
In Ausnahmefällen kann ein Gebäude mit beispielsweise 2 Wohneinheiten auch 2 Hausnummern bekommen, wenn nachgewiesen wird, dass die Wohnungen durch eine ge-schlossene Brandwand (ohne Verbindungstür) voneinander getrennt sind bzw. werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Anröchte
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Anröchte
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Anröchte
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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