Hausnummer Festsetzung

    Hausnummer Festsetzung

    Hinweise für Eitorf

    Beschreibung

    Hinweise für Eitorf

    Nach § 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechteraltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Eitorf ist jedes bebaute Grundstück von denjenigen, denen das Grundstück gehört oder die zur Nutzung berechtigt sind, auf eigene Kosten mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Vom Bauamt erhält das Ordnungsamt Mitteilungen über jedes geplante Bauvorhaben. Die Hausnummer wird dann anhand von vorliegendem Kartenmaterial vergeben, wobei Häusern an der linken Straßenseite ungerade, an der rechten Straßenseite gerade Hausnummern zugeteilt werden.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    53783 Eitorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02243 89-0

    Fax: 02243 89-179

    E-Mail: buergermeister@eitorf.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eitorf

    Formulare

    Hinweise für Eitorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eitorf

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eitorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eitorf

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eitorf

    Kosten

    Hinweise für Eitorf

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eitorf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de