Hausnummer Festsetzung

    Hausnummerierung

    Hinweise für Hürth

    Beschreibung

    Hinweise für Hürth

    Eigentümer und Nutzungsberechtigte von bebauten Grundstücken haben dafür Sorge zu tragen, dass die Hausnummer zur besseren Orientierung und Auffindbarkeit dauerhaft an der Straßenfront des Gebäudes gut sichtbar angebracht wird.

    Soll eine festgesetzte Hausnummer geändert werden, zum Beispiel bei Straßenumbenennungen oder sonstigen Änderungen im Gebäudebestand (geänderter Eingangssituation oder zusätzlicher Hauseingang) ist eine Umnummerierung beim Bauordnungsamt schriftlich zu beantragen.

    Mit dem Abriss eines Gebäudes erlischt auch die hierfür vergebene Hausnummer.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt (63)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 40

    50354 Hürth

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hürth

    Der Antrag muss Angaben zur

    • Straße,
    • der Gemarkung,
    • Flur und Flurstück sowie
    • bei Großbauten die Anzahl der Hauseingänge und
    • einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster enthalten.

    Diese Unterlagen können entfallen, wenn die Vergabe einer amtlichen Hausnummer für ein neu zu errichtendes Gebäude im Rahmen eines Bauantrages erfolgt.

    Formulare

    Hinweise für Hürth

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hürth

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hürth

    • § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Hürth.
    • Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Hürth vom 10.12.2008 in der derzeit gültigen Fassung, Tarif-Nrn. 20 und 20.1.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hürth

    Fristen

    Hinweise für Hürth

    Die Anträge werden in der Regel innerhalb von drei Tagen bearbeitet.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hürth

    Kosten

    Hinweise für Hürth

    • 38,00 € für die Vergabe einer amtlichen Hausnummer für ein neu zu errichtende Gebäude im Rahmen eines Bauantrages.
    • 19,00 € für jede weitere Hausnummer bei gleichzeitiger Beantragung.
    • 76,00 € bei Änderungen/Ergänzungen/Löschungen von amtlichen Hausnummern bei bestehenden Gebäuden auf Antrag.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hürth

    Den Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten Sie im Bauordnungsamt der Stadt Hürth (Gebühr: 30,00 €).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hürth

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hürth

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de