Hausnummer Festsetzung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beschreibung
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Beruhend auf § 14 des Ordnungsbehördengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (OBG NRW) handelt es sich bei der Hausnummernvergabe um eine hoheitliche Maßnahme der Kommune. Demnach kann die Ordnungsbehörde die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Zuordnung und Nummerierung von Grundstücken liegt im öffentlichen Interesse; sie dient der leichteren Auffindbarkeit des Grundstücks (insbesondere durch Rettungskräfte oder Polizei) und der Leichtigkeit des Verkehrs.
Bei Genehmigungen von Neubauten, bei Erweiterungen und Nutzungsänderungen bestehender Gebäude vergibt die Untere Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens bei Bedarf eine neue bzw. eine zusätzliche Hausnummer. Hier bedarf es keines weiteren Antrags.
Grundsätzlich erfolgt dabei die Vergabe einer Hausnummer und die Zuordnung zu einer Straße nach der geplanten Erschließung. Sollten sich Veränderungen im bereits bestehenden Baubestand ergeben und keine weiteren freien Hausnummern zur Verfügung stehen, werden die neuen Hausnummern mit Zusätzen ergänzt. Dies kann insbesondere bei Grundstücksteilungen oder bei Baulückenschließungen erforderlich sein.
Auf Antrag der Grundstückseigentümer sind bei berechtigten Anlässen Änderungen bzw. Neufestsetzungen von Hausnummern auch außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens möglich. Es können ebenfalls zusätzliche Hausnummern vergeben werden. Dies ist beispielsweise bei zwei separaten Gebäudeeingängen möglich.
Um ihren Zweck als Orientierungshilfe zu erfüllen, ist die Hausnummer gemäß § 126 des Baugesetzbuches (BauGB) durch den Eigentümer dauerhaft und gut sichtbar an der Hauswand oder an der Grundstücksgrenze anzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Der Antragsteller muss einen formlosen schriftlichen Antrag einreichen. Bei der Beantragung einer zusätzlichen Hausnummer ist die Erforderlichkeit entsprechend zu begründen. Dabei sind die bisherige Adresse und die Grundstücksdaten anzugeben.
Formulare
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Voraussetzungen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die Voraussetzung zur Neufestsetzung von Hausnummern ist ein berechtigtes Interesse. Dies kann z.B. bei einer veränderten Erschließungssituation oder einer Teilung bebauter Grundstücke vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Verfahrensablauf
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Nach Eingang des schriftlichen Antrags wird die Möglichkeit der Neufestsetzung der Hausnummer durch die Untere Bauaufsichtsbehörde geprüft. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Weitere zu benachrichtigende Referate und Behörden werden im Verfahren ebenfalls über die Änderung in Kenntnis gesetzt.
Fristen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Die neue Hausnummer darf nach schriftlicher Bestätigung der unteren Bauaufsichtsbehörde an der Hauswand angebracht werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Kosten
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Weitere Informationen
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Langenfeld (Rheinland)