Ausländisches Scheidungsurteil

    Ausländisches Scheidungsurteil

    Hinweise für Eschweiler

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Ausländische Scheidungsurteile sind in Deutschland  wirksam, wenn die zuständige Landesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung der Entscheidung vorliegen. D.h. wer im Ausland geschieden wurde und in Deutschland z. B. neu heiraten möchte, hat zunächst sein ausländisches Scheidungsurteil anerkennen zu lassen. Für den Standesamtsbezirk Eschweiler ist das Oberlandesgericht Düsseldorf die zuständige Landesjustizverwaltung.

    Ausgenommen von diesen Anerkennungsverfahren sind folgende ausländische Entscheidungen:

    EU-Entscheidungen

    Die sogenannten Brüssel II- bzw. Brüssel II a -Entscheidungen umfassen die in einem Mitgliedstat der EU gerichtlich ergangenen Entscheidungen. Aufgrund eines Abkommens der EU-Mitgliedsstaaten ist eine solche ausländische Entscheidung von allen anderen Mitgliedsstaaten ohne ein besonderes Verfahren anzuerkennen. Voraussetzung ist jedoch, dass das vollständige Scheidungsurteil oder eine Bescheinigung nach Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vorgelegt wird. Ausgenommen hiervon sind Entscheidungen aus Dänemark.

    Heimatstaatentscheidungen

    Wenn das ausländische Scheidungsurteil durch eine Behörde eines Staates ausgesprochen wurde, dem beide Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung angehörten, kann auf das aufwendigere Anerkennungsverfahren verzichtet werden. Jedoch darf keiner der Ehegatten zugleich auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hier ist allein die Prüfung durch das Standesamt nötig.

    Nähere Einzelheiten hierzu erfragen Sie bitte beim Standesamt.

    Online-Dienste

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    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    E-Mail: standesamt@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403 710

    Fax: 02403 71-325

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    Zur Anerkennung der Scheidung ist das vollständige Scheidungsurteil, ggf. mit Überbeglaubigungen und Übersetzung, erforderlich.

    Handelt es sich um eine EU-Entscheidung ist alternativ einer Bescheinigung nach Art. 39 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 vorzulegen. 

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Der Antrag auf Anerkennung der ausländischen Entscheidung wird vom Standesamt aufgenommen und der zuständigen Landesjustizverwaltung vorgelegt. Antragsberechtigt sind die Ehegatten selbst oder jeder, der ein rechtliches Interesse an der Klärung des Sachverhaltes glaubhaft macht.

    Die Prüfung, ob es sich um eine EU- oder Heimatstaatentscheidung handelt, erfolgt beim Standesamt.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de