Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Aktuelle Informationen zu laufenden Bebauungsplan-Verfahren finden Sie unter der Dienstleistung Bebauungspläne/Bauleitpläne.
Wichtigstes Aufgabenfeld ist die Aufstellung von Bebauungsplänen. Durch diese wird die bauliche Inanspruchnahme, die Art und das Maß der Nutzung einzelner Teilbereiche des Stadtgebietes rechtsverbindlich als Ortssatzung geregelt. Damit werden die Vorgaben der Stadtentwicklung in konkrete Projekte umgesetzt und für den Einzelnen Rechtssicherheit geschaffen.
Die im Planungsrecht festgelegten Vorschriften zur Aufstellung von Bebauungsplänen sollen gewährleisten, dass alle für die Satzung wichtigen Grundlagen, Ziele und Interessen - die öffentlichen und privaten Belange - ermittelt und gerecht untereinander und gegeneinander abgewogen werden.
Dabei wird die Planung mit den jeweils betroffenen Bundes- und Landesbehörden, anderen städtischen Fachbereichen, nichtbehördlichen Organisationen und Bürgern, insbesondere den Grundstückseigentümern abgestimmt. Die einzelnen Verfahrensschritte innerhalb des gesamten Planungsprozesses werden jeweils durch den Rat der Stadt Leverkusen diskutiert und beschlossen.
Einen großen Anteil der Tätigkeit nimmt die Beratung von Bürgern und Investoren ein. Beteiligungsverfahren werden vorbereitet, moderiert und organisiert; Projekte gesteuert in Kooperation mit internen Dienststellen und externen Investoren.
So ermöglicht das Baugesetzbuch, dass Investoren konkret für ein Vorhaben Planungsrecht beantragen und die notwendigen Gutachten selbst finanzieren (Vorhabenbezogener Bebauungsplan).
Zur Verbesserung der gestalterischen Qualität und städtebaulichen Integration gehört auch die Betreuung von Wettbewerbsverfahren.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
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Kosten
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 20.08.2024