Krankenhilfe für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Alleinerziehende mit Kindern in gemeinsamen Wohnformen
Kinder oder Jugendliche in Pflegefamilien oder in stationären Einrichtungen der Kinder und Jugendhilfe haben Anspruch auf Krankenhilfe.
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Deswegen ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit einer Krankenkasse erforderlich. Diese Regelung gilt auch für Nichtversicherte, die zuletzt privat versichert waren. Nur in wenige Ausnahmefällen erfolgt eine Leistungsgewährung über das Sozialamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Erforderlich sind unter anderem folgende Unterlagen:
- Personalausweis,
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate,
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate,
- Mietvertrag,
- Unterlagen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Im Einzelfall können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Einkommensnachweise des Partners,
- Rentenbescheide,
- Scheidungsurteil,
- Bescheid über Wohngeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe,
- Nachweis über die Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt,
- vorläufige Gewinnermittlung.
Formulare
Hinweise für Leverkusen
Voraussetzungen
Krankenhilfe können bekommen
- Kinder, Jugendliche oder junge Volljährige, die in einer Pflegefamilie oder in einer stationären Kinder und Jugendhilfeeinrichtung („Kinderheim“) leben.
- Kinder und Jugendliche, die das Jugendamt (vorläufig) in Obhut genommen hat,
- junge Menschen, die während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung in einer sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen leben .
- Mütter oder Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren sorgen und mit dem Kind in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter/Kinder leben
- Kinder, die mit ihrer Mutter oder Vater in einer gemeinsamen Wohnform für Mütter/Väter und Kinder leben
Wichtig ist:
- Krankenhilfe wird nur dann gewährt, wenn kein anderer Krankenversicherungsschutz besteht oder dieser den notwendigen Bedarf nicht vollständig abdeckt.
- Anspruch haben die Personensorgeberechtigten bzw. das Kind oder die/der Jugendliche oder die/der junge Volljährige.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Das zuständige Jugendamt prüft, ob anderweitig Krankenversicherungsschutz besteht, zum Beispiel über eine Familienversicherung oder eine freiwillige Weiterversicherung.
- Sofern keine vorrangige Möglichkeit der Krankenversorgung beziehungsweise Krankenversicherung besteht, stellt das Jugendamt die Krankenversorgung sicher (zum Beispiel durch die Anmeldung bei einer gesetzlichen Krankenkasse).
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Leverkusen
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Leverkusen
Weitere Informationen
Hinweise für Leverkusen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 30.03.2021
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen