Bestattung Anmeldung Zwangsbestattung

    Anmeldung einer Zwangsbestattung

    Hinweise für Aachen

    Beschreibung

    Hinweise für Aachen

    Wird die Bestattung eines Leichnams nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst, hat die Ordnungsbehörde des Sterbe- oder Auffindungsortes die Bestattung aus Gründen der Gefahrenabwehr zu veranlassen. Die Angehörigen werden hierdurch nicht von ihrer Bestattungspflicht befreit und sind gegenüber der Ordnungsbehörde zur Erstattung der hierdurch entstehenden Kosten verpflichtet.

    In der nachstehenden Rangfolge sind zur Bestattung verpflichtet:

    Eheleute, gleichgeschlechtliche Lebenspartner*innen, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern, volljährige Enkelkinder (§ 8 Bestattungsgesetz NRW).

    Die Bestattung muss innerhalb einer Frist von 10 Tagen erfolgen. Ein Hinausschieben der Bestattungsfrist ist nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedarf der Genehmigung des Ordnungsamtes.

    Fühlen sich Angehörige finanziell nicht dazu in der Lage, die Kosten der Bestattung zu tragen, können diese möglicherweise finanzielle Unterstützung nach den Sozialhilfevorschriften erhalten.

    Die Angehörigen müssen hierzu bei dem zuständigen Sozialamt, in der Regel jenes des Sterbe- oder Auffindungsortes, die Übernahme der Kosten aus Sozialhilfemitteln beantragen. Auskünfte erteilt das Informationsbüro des Sozialamtes. Eine Zuständigkeit des Ordnungsamtes ist insoweit nicht gegeben.

    Ansprechpartner

    Bezirksamt Haaren: stv. Bezirksamtsleiter, ordnungsrechtliche Angelegenheiten, Gewerbeangelegenheiten, Sondernutzungen, Sportangelegenheiten, Wahlamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Germanusstraße 32-34

    52080 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8330

    Fax: 0241 432-8399

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Eilendorf: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe-und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Thomas-Platz 1

    52080 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Laurensberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 12

    52072 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-0

    Fax: 0241 413541-8599

    E-Mail: bezirksamt.laurensberg@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine und besondere Ordnungsaufgaben (Aachen-Mitte)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterstraße 44-46

    52062 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Brand: Allgemeine/besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegeheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Küpper-Platz 1

    52078 Aachen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Richterich: Allgemeine/ besondere Ordnungsangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenangelegenheiten, Sondernutzungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Roermonder Straße 559

    52072 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksamt Kornelimünster / Walheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulberg 20

    52076 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0241 432-8420

    Fax: 0241 432-8499

    E-Mail: bezirksamt.kornelimuenster.walheim@mail.aachen.de

    Version

    Technisch geändert am 05.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    §§ 8-12 BestattG NI

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.07.2023

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