Familienname Festlegung

    Familienname Festlegung

    Hinweise für Schwerte

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Ehegatten können bei der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen. Wurde bei der Eheschließung kein Ehename bestimmt, so kann dies jederzeit später durch Erklärung vor dem Standesbeamten nachgeholt werden.

    Haben Sie im Ausland geheiratet, erkundigen Sie sich bitte beim Standesamt, ob die dort gewählte Namensführung in Deutschland für Sie gültig ist.

    Ehename kann der Geburtsname eines Ehegatten werden oder der Familienname, den einer der beiden zum Zeitpunkt der Eheschließung führt.

    Durch diese Erklärung erhalten gemeinsame Kinder unter fünf Jahren automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen. Ältere Kinder können sich dieser Erklärung anschließen.

    Solange die Ehe besteht, ist der gewählte Ehename unwiderruflich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-362

    Fax: 0 23 04 / 104-743

    E-Mail: standesamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    • beide Personalausweise bzw. Reisepässe
    • aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
    • wenn Sie im Ausland geheiratet haben: internationale Eheurkunde oder die ausländische Eheurkunde und zusätzlich die deutsche Übersetzung, gefertigt durch einen für die Landesjustizverwaltung zugelassenen Übersetzer 

    Formulare

    Hinweise für Schwerte

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schwerte

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schwerte

    Fristen

    Hinweise für Schwerte

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schwerte

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • Die bei der Eheschließung abgegebene Erklärung zum Ehenamen ist kostenfrei.
    • Die nach der Eheschließung abgegebene Erklärung zum Ehenamen kostet 21,00 Euro.
    • Die Bescheinigung über die Namensänderung kostet 9,00 Euro.
    • Ermäßigung:

      • 100 % Ermäßigung erhalten Leistungsbezieher gem. SGB II, SGB XII und AsylbLG.

      Die Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis ist durch Vorlage des Bewilligungsbescheides nachzuweisen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schwerte

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schwerte

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de