Familienname Festlegung

    Familienname Festlegung

    Hinweise für Schalksmühle

    Beschreibung

    Hinweise für Schalksmühle

    Haben Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt, so kann der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, einen Doppelnamen führen.

    Er kann dem Ehenamen durch Erklärung seinen Geburtsnamen oder den Namen, den er im Zeitpunkt der Bestimmung des Ehenamens geführt hat, voranstellen oder anfügen.

    Diese Erklärung kann bei der Eheschließung oder zu einem späteren Zeitpunkt beim Standesamt abgegeben werden. Sie ist an keine Frist gebunden. Die Hinzufügung des Namens kann wiederrufen werden. Eine erneute Hinzufügung ist dann aber nicht mehr möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    58579 Schalksmühle

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schalksmühle

    Das Standesamt informiert Sie bei Bedarf darüber, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Formulare

    Hinweise für Schalksmühle

    Voraussetzungen

    Hinweise für Schalksmühle

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schalksmühle

    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Schalksmühle

    Fristen

    Hinweise für Schalksmühle

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schalksmühle

    Kosten

    Hinweise für Schalksmühle

    • Wird die Erklärung bei der Eheschließung abgegeben, so ist sie gebührenfrei.
    • Eine später abgegebene Erklärung kostet 21,00 Euro.
    • Die entsprechende Bescheinigung hierüber kostet 9,00 Euro.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schalksmühle

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schalksmühle

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de