Familienname Festlegung
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Hinweise für Waldbröl
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Es gibt verschiedene Arten der Namensänderung. Für behördliche Namensänderungen ist das Kreisordnungsamt zuständig. Das Standesamt der Marktstad Waldbröl nimmt lediglich die Anträge auf und leitet diese weiter.
Alle anderen Namenänderungen (z.b. Einbenennungen von Kindern, Namenserteilungen usw.) ergeben sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Die beizubringenden Unterlagen sollten im Einzelfall erfragt werden
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen