Familienname Festlegung

    Familienname Festlegung

    Hinweise für Essen

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Namenserteilung:

    • Sie sind Elternteil eines minderjährigen Kindes
    • Vater und Mutter sind nicht miteinander verheiratet aber beide in der Geburtsurkunde des Kindes verzeichnet
    • Sie haben erstmals das alleinige Sorgerecht für das Kind, ein gemeinsames Sorgerecht zwischen den Elternteilen hat bisher nie bestanden
    • Sie möchten, dass das Kind den Familiennamen des nicht sorgeberechtigten Elternteils erhält

    Einbenennung:

    • Sie leben mit einem neuen Partner in einer Ehe
    • Sie haben bereits Kinder aus einer Vorehe oder Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren wurden und die in Ihrem gemeinsamen Haushalt leben
    • Ihr jetziger Ehepartner ist nicht der Elternteil dieser minderjährigen Kinder
    • Sie möchten, dass diese Kinder Ihren jetzt geführten Ehenamen tragen

    Namenserteilungen und Einbenennungen können bei jedem Standesamt oder Notar in ganz Deutschland durchgeführt werden, unabhängig vom Wohnort der Eltern oder Geburtsort des Kindes.

    Die Erklärung bedarf  der öffentlichen Beglaubigung. Eine formlose Erklärung (einfacher Brief oder mündliche Antragstellung) ist nicht möglich. Eine persönliche Anwesenheit der erklärenden Person ist hierfür notwendig.

    Die Erklärung wird wirksam mit Eingang bei dem Standesamt, welches das Geburtenregister führt. Existiert kein deutsches Personenstandsregister, wenden Sie sich bitte an das örtliche Standesamt. Dieses überprüft, welche Erklärungsmöglichkeiten und Zuständigkeiten in Ihrem Fall bestehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Geburten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hollestr. 3

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-33488

    Fax: +49 201 88-33481

    E-Mail: geburten@einwohneramt.essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Essen

    Soll eine Namenserteilung bzw. Einbenennung erfolgen, wenden Sie sich bitte zur Absprache der vorzulegenden Urkunden und Unterlagen an Ihr zuständiges Standesamt. Dort wird man Ihnen weitere Fragen beantworten und klären, welche Dokumente speziell für die von Ihnen gewünschte Namenserteilung bzw. Einbenennung vorzulegen sind.

    Formulare

    Hinweise für Essen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Essen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    §§ 1617a, 1618 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch); § 45 PStG (Personenstandsgesetz)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Essen

    Beim Standesamt Essen sind Sonderbeurkundungen (Namenserklärungen) grundsätzlich nur gegen Terminvergabe möglich.

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Essen

    Zur Bearbeitungsdauer können keine Angaben gemacht werden.

    Kosten

    Hinweise für Essen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Essen

    Die Namenserteilung bzw. Einbenennung ist unwiderruflich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Essen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de