Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Hinweise für Lippe

    Als Betreiber von Windenergieanlagen, gewerblichen Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmten anderen Industrieanlagen benötigen Sie unter Umständen eine Erlaubnis von uns. Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wir sind als untere Immissionsbehörde zuständig für die Genehmigung von Anlagen mit einer besonders hohen Umweltrelevanz. Solche Anlagen können sein: Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmte Industrieanlagen. Eine vollständige Liste können Sie unter Rechtsgrundlagen aufrufen.

    Unter anderem erteilen wir Ihnen als Betreiber

    • Neugenehmigungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen
    • Genehmigungen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    Außerdem prüfen wir Anzeigen zur Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Im Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob der Stand der Technik umgesetzt ist und ob die gesetzlichen Vorgaben, wie Emissionsbegrenzungen, eingehalten werden. Der Stand der Technik wird durch Rechtsvorschriften und technische Regelwerke definiert.


    Gerne beraten wir Sie rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77525

    E-Mail: immissionsschutz@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bezirksregierung Detmold - Dezernat 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Leopoldstraße 15

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05231 71 5300

    Fax: 05231 71 1295

    E-Mail: post53@bezreg-detmold.nrw.de

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Eine Neugenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist innerhalb von 7 Monaten zu erteilen,

    eine Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 6 Monaten und

    eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 3 Monaten.

    Diese Fristen beginnen, sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de