Errichtung und Betrieb von Anlagen Genehmigung

    Anlagengenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

    Hinweise für Lippe

    Als Betreiber von Windenergieanlagen, gewerblichen Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmten anderen Industrieanlagen benötigen Sie unter Umständen eine Erlaubnis von uns. Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Hinweise für Lippe

    Wir sind als untere Immissionsbehörde zuständig für die Genehmigung von Anlagen mit einer besonders hohen Umweltrelevanz. Solche Anlagen können sein: Windenergieanlagen, Tierhaltungsanlagen, Abfallbehandlungsanlagen oder bestimmte Industrieanlagen. Eine vollständige Liste können Sie unter Rechtsgrundlagen aufrufen.

    Unter anderem erteilen wir Ihnen als Betreiber

    • Neugenehmigungen immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen
    • Genehmigungen zur wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen

    Außerdem prüfen wir Anzeigen zur Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen.

    Im Genehmigungsverfahren prüfen wir, ob der Stand der Technik umgesetzt ist und ob die gesetzlichen Vorgaben, wie Emissionsbegrenzungen, eingehalten werden. Der Stand der Technik wird durch Rechtsvorschriften und technische Regelwerke definiert.


    Gerne beraten wir Sie rund um das Bundes-Immissionsschutzgesetz.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Immissionsschutz, Umweltrecht und Controlling

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5231 62-77525

    E-Mail: Immissionsschutz@kreis-lippe.de

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lippe

    Der Umfang der Unterlagen richtet sich nach der Art des Vorhabens und den möglichen Umweltauswirkungen. Aufgrund der Komplexität der Antragsunterlagen ist hier in der Regel die Erstellung durch ein geeignetes Fachbüro erforderlich.

    Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. So können wir klären, welche konkreten Angaben und Unterlagen für Ihr Vorhaben erforderlich sind

    Formulare

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Nehmen Sie frühzeitig Kontakt zu uns auf. So können wir klären, welche konkreten Angaben und Unterlagen für Ihr Vorhaben erforderlich sind.

    Nach Antragstellung überprüfen wir die Angaben.

    Einige Genehmigungsverfahren sind mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu führen. Neben der öffentlichen Auslegung der Unterlagen gehört in diesen Fällen auch eine öffentliche Darstellung des Vorhabens und Besprechung der vorgetragenen Bedenken gegen die Planung (Erörterungstermin) zum Verfahrensablauf.

    Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligen wir regelmäßig auch andere Fachbehörden.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Eine Neugenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist innerhalb von 7 Monaten zu erteilen,

    eine Änderungsgenehmigung mit Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 6 Monaten und

    eine Genehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb von 3 Monaten.

    Diese Fristen beginnen, sobald alle Antragsunterlagen vollständig sind.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    Kosten

    Hinweise für Lippe

    Es fallen Kosten an.

    Zahlungsweisen:

    • Überweisung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lippe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lippe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de