Genehmigung einer neuen Anlage nach § 4 i.V.m. § 10 BImSchG beantragen
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Beschreibung
Hinweise für Reg.-Bez. Münster
Anlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs schädliche Umweltauswirkungen hervorrufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährden, erheblich benachteiligen oder erheblich belästigen. Eine abschließende Übersicht dieser Anlagen ist im Anhang 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) nachzulesen.
Wenn Sie eine solche Anlage errichten und betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Behörde.
Ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen sind ebenfalls genehmigungspflichtig.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Die Art und der Umfang der erforderlichen Unterlagen ist vom jeweiligen Vorhaben abhängig.
Es wird empfohlen sich frühzeitig vor der Antragstellung mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung zu setzten und sich über den Umfang und die Art der erforderlichen Unterlagen zu informieren.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 5 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 10 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- § 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 4. BImSchV
- Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 9. BImSchV
Verfahrensablauf
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Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie im Leitfaden des Landes NRW: „Das Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz“:
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 05.07.2023
Stichwörter
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